F-Gas-Prüfintervall für R134a berechnen

R134a hat einen GWP-Wert von 1430. Wie oft eine Anlage mit R134a auf Dichtheit geprüft werden muss, hängt vom CO₂-Äquivalent der Füllmenge ab (GWP × Füllmenge in kg ÷ 1000). Berechnen Sie es hier in Sekunden – nach EU-Verordnung 517/2014.

Ab welcher Füllmenge ist R134a prüfpflichtig?

  • Jährlich ab ca. 3,5 kg (5 t CO₂e)
  • Halbjährlich ab ca. 35 kg (50 t CO₂e)
  • Vierteljährlich ab ca. 349,7 kg (500 t CO₂e)

Ein Leckage-Erkennungssystem verdoppelt die genannten Schwellen. Werte gerundet, zur Orientierung.

Ergebnis

Kältemittel und Füllmenge eingeben – das gesetzliche Prüfintervall wird sofort berechnet.

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Häufige Fragen zu R134a

Welchen GWP-Wert hat R134a?

R134a hat ein Treibhauspotenzial (GWP) von 1430. Der GWP-Wert bestimmt zusammen mit der Füllmenge das CO₂-Äquivalent und damit die Prüfhäufigkeit.

Ab welcher Füllmenge ist R134a prüfpflichtig?

Bei R134a ist eine jährliche Dichtheitsprüfung ab ca. 3,5 kg Füllmenge vorgeschrieben (5 t CO₂-Äquivalent), halbjährlich ab ca. 35 kg und vierteljährlich ab ca. 349,7 kg.

Wie berechne ich das CO₂-Äquivalent von R134a?

CO₂-Äquivalent (in Tonnen) = GWP (1430) × Füllmenge in kg ÷ 1000.

Hinweis: Diese Seite dient der ersten Orientierung und ersetzt keine fachliche Beratung.