F-Gas-Logbuch: Diese Pflichtangaben müssen rein

Aktualisiert am 04.07.2026 · 4 Min Lesezeit

Ein F-Gas-Logbuch ist nur dann etwas wert, wenn es bei einer Kontrolle vollständig ist. Fehlt eine Pflichtangabe, gilt die Dokumentation als lückenhaft – mit demselben Bußgeldrisiko wie ein komplett fehlendes Logbuch. Diese Angaben gehören hinein.

Stammdaten der Anlage

  • Eindeutige Bezeichnung und Standort der Anlage
  • Art des Kältemittels (z. B. R410A, R32)
  • Füllmenge in Kilogramm
  • Daraus abgeleitet: CO₂-Äquivalent und das vorgeschriebene Prüfintervall

Jedes Ereignis mit Datum

Zu dokumentieren ist jede Tätigkeit am Kältekreislauf, insbesondere:

  • Dichtheitskontrollen (mit Ergebnis und Datum)
  • Nachfüllungen – Menge und Art des nachgefüllten Kältemittels
  • Erstbefüllung / Inbetriebnahme
  • Reparaturen am Kreislauf
  • Rückgewinnung / Entsorgung von Kältemittel
  • Name bzw. Zertifikat der ausführenden Person/Betrieb

Aufbewahrung und Vorlage

Die Aufzeichnungen müssen über die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt und der Behörde auf Anfrage vorgelegt werden können (Art. 6 und 7 der EU-Verordnung 2024/573). Entscheidend ist in der Praxis: Die Unterlagen müssen sofort auffindbar und vollständig sein – ein Zettel im Fahrzeug oder eine Excel-Datei auf einem einzelnen Büro-PC ist hier ein echtes Risiko.

Digital statt Papier

Ein digitales Logbuch stellt sicher, dass keine Pflichtangabe vergessen wird: Die Felder sind vorgegeben, das Prüfintervall wird automatisch berechnet, und der Export liefert das komplette Logbuch behördenfertig als PDF. Welche Angaben das konkret sind, sehen Sie in der Live-Demo.

Alle Pflichtfelder vorgegeben: Testen Sie das digitale F-Gas-Logbuch ohne Anmeldung – inklusive PDF-Export.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Fassungen der EU-Verordnung 2024/573 und der ChemKlimaschutzV.

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