F-Gas-Logbuch: Diese Pflichtangaben müssen rein
Aktualisiert am 04.07.2026 · 4 Min Lesezeit
Ein F-Gas-Logbuch ist nur dann etwas wert, wenn es bei einer Kontrolle vollständig ist. Fehlt eine Pflichtangabe, gilt die Dokumentation als lückenhaft – mit demselben Bußgeldrisiko wie ein komplett fehlendes Logbuch. Diese Angaben gehören hinein.
Stammdaten der Anlage
- Eindeutige Bezeichnung und Standort der Anlage
- Art des Kältemittels (z. B. R410A, R32)
- Füllmenge in Kilogramm
- Daraus abgeleitet: CO₂-Äquivalent und das vorgeschriebene Prüfintervall
Jedes Ereignis mit Datum
Zu dokumentieren ist jede Tätigkeit am Kältekreislauf, insbesondere:
- Dichtheitskontrollen (mit Ergebnis und Datum)
- Nachfüllungen – Menge und Art des nachgefüllten Kältemittels
- Erstbefüllung / Inbetriebnahme
- Reparaturen am Kreislauf
- Rückgewinnung / Entsorgung von Kältemittel
- Name bzw. Zertifikat der ausführenden Person/Betrieb
Aufbewahrung und Vorlage
Die Aufzeichnungen müssen über die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt und der Behörde auf Anfrage vorgelegt werden können (Art. 6 und 7 der EU-Verordnung 2024/573). Entscheidend ist in der Praxis: Die Unterlagen müssen sofort auffindbar und vollständig sein – ein Zettel im Fahrzeug oder eine Excel-Datei auf einem einzelnen Büro-PC ist hier ein echtes Risiko.
Digital statt Papier
Ein digitales Logbuch stellt sicher, dass keine Pflichtangabe vergessen wird: Die Felder sind vorgegeben, das Prüfintervall wird automatisch berechnet, und der Export liefert das komplette Logbuch behördenfertig als PDF. Welche Angaben das konkret sind, sehen Sie in der Live-Demo.
Alle Pflichtfelder vorgegeben: Testen Sie das digitale F-Gas-Logbuch ohne Anmeldung – inklusive PDF-Export.
Live-Demo öffnenHinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Fassungen der EU-Verordnung 2024/573 und der ChemKlimaschutzV.