ChemKlimaschutzV 2026: Was sich für Kälte- und Klimabetriebe ändert

Aktualisiert am 04.07.2026 · 5 Min Lesezeit

Seit dem 17. April 2026 gilt die novellierte deutsche Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Sie setzt die europäische F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 – Nachfolgerin der Verordnung 517/2014 – national um. Für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbetriebe ändert sich damit vor allem eines: Die Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführungwerden strenger kontrolliert. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was jetzt wichtig ist.

Was die Verordnung verlangt

Betreiber und die von ihnen beauftragten Fachbetriebe müssen zu jeder Anlage mit fluorierten Treibhausgasen ein Logbuch führen. Dokumentiert werden unter anderem Art und Menge des Kältemittels, durchgeführte Dichtheitskontrollen, Nachfüllungen, Reparaturen und Rückgewinnungen. Diese Aufzeichnungen müssen auf Anfrage der Behörde vorgelegt werden können (Art. 6 und 7 der EU-Verordnung 2024/573).

Wie oft muss geprüft werden?

Ob und wie oft eine Anlage auf Dichtheit geprüft werden muss, richtet sich nach dem CO₂-Äquivalent der Füllmenge – also nach dem Treibhauspotenzial (GWP) des Kältemittels multipliziert mit der Füllmenge:

  • ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent: jährlich
  • ab 50 Tonnen: halbjährlich
  • ab 500 Tonnen: vierteljährlich

Ein installiertes Leckage-Erkennungssystem verdoppelt die jeweiligen Intervalle. Die genaue Grenze in Kilogramm hängt vom Kältemittel ab – mit unserem Prüffrist-Rechner ermitteln Sie sie in Sekunden.

Was bei Verstößen droht

Fehlende oder lückenhafte Nachweise sind kein Kavaliersdelikt: Bei Ordnungswidrigkeiten sieht die ChemKlimaschutzV Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. In der Praxis ist das größte Risiko nicht die böse Absicht, sondern die verpasste Frist oder das nicht auffindbare Papier-Logbuch bei einer Kontrolle.

Was Fachbetriebe jetzt tun sollten

Drei Dinge helfen sofort: Erstens einen vollständigen Überblick über alle betreuten Anlagen und deren Kältemittel schaffen. Zweitens die Prüffristen zentral erfassen, statt sie in einzelnen Excel-Dateien oder Kalendern zu verstreuen. Drittens dafür sorgen, dass das Logbuch bei einer Kontrolle sofort und vollständig vorgelegt werden kann.

Genau dafür ist ein digitales F-Gas-Logbuch gemacht: Kältemittel und Füllmenge eingeben – das Prüfintervall berechnet sich automatisch, Sie werden vor jeder Frist erinnert, und das komplette Logbuch lässt sich behördenfertig als PDF exportieren.

Selbst ausprobieren? Testen Sie das digitale F-Gas-Logbuch ohne Anmeldung – mit Beispielanlagen, Logbuch, Jahresbilanz und PDF-Export.

Live-Demo öffnen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Fassungen der EU-Verordnung 2024/573 und der ChemKlimaschutzV.

← Zurück zum Ratgeber