Ab welcher Füllmenge gilt die F-Gas-Prüfpflicht?
Aktualisiert am 04.07.2026 · 4 Min Lesezeit
Eine der häufigsten Fragen im Kälte- und Klimahandwerk: Ab wie viel Kältemittel muss eine Anlage eigentlich auf Dichtheit geprüft werden? Die Antwort überrascht viele – denn nicht die Kilogramm allein entscheiden, sondern das CO₂-Äquivalent.
Die entscheidende Größe: das CO₂-Äquivalent
Maßgeblich ist, wie klimaschädlich die Füllung im Ganzen ist. Das ergibt sich aus dem Treibhauspotenzial (GWP) des Kältemittels und der Füllmenge:
CO₂-Äquivalent (Tonnen) = GWP × Füllmenge in kg ÷ 1000
Die drei Prüfintervalle
- ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent: jährlich
- ab 50 Tonnen: halbjährlich
- ab 500 Tonnen: vierteljährlich
Ist ein Leckage-Erkennungssystem installiert, verdoppeln sich die Intervalle (z. B. aus jährlich wird alle zwei Jahre). Unter 5 Tonnen CO₂-Äquivalent besteht keine wiederkehrende Prüfpflicht.
Warum dasselbe Gewicht sehr unterschiedlich ist
Weil der GWP-Wert so stark schwankt, führt dieselbe Füllmenge zu völlig anderen Pflichten. Drei Beispiele mit jeweils rund gerechnet:
- R404A (GWP 3922): schon ab ca. 1,3 kg jährlich prüfpflichtig.
- R410A (GWP 2088): ab ca. 2,4 kg jährlich.
- R32 (GWP 675): erst ab ca. 7,4 kg jährlich.
Den exakten Wert für Ihr Kältemittel ermitteln Sie mit dem Prüffrist-Rechner – oder direkt auf der Seite zu R410A, R32 oder R290.
Für alle Anlagen automatisch: Im digitalen F-Gas-Logbuch rechnet sich das Intervall je Anlage selbst – Sie werden vor jeder Frist erinnert.
Live-Demo öffnenHinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.