Ab welcher Füllmenge gilt die F-Gas-Prüfpflicht?

Aktualisiert am 04.07.2026 · 4 Min Lesezeit

Eine der häufigsten Fragen im Kälte- und Klimahandwerk: Ab wie viel Kältemittel muss eine Anlage eigentlich auf Dichtheit geprüft werden? Die Antwort überrascht viele – denn nicht die Kilogramm allein entscheiden, sondern das CO₂-Äquivalent.

Die entscheidende Größe: das CO₂-Äquivalent

Maßgeblich ist, wie klimaschädlich die Füllung im Ganzen ist. Das ergibt sich aus dem Treibhauspotenzial (GWP) des Kältemittels und der Füllmenge:

CO₂-Äquivalent (Tonnen) = GWP × Füllmenge in kg ÷ 1000

Die drei Prüfintervalle

  • ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent: jährlich
  • ab 50 Tonnen: halbjährlich
  • ab 500 Tonnen: vierteljährlich

Ist ein Leckage-Erkennungssystem installiert, verdoppeln sich die Intervalle (z. B. aus jährlich wird alle zwei Jahre). Unter 5 Tonnen CO₂-Äquivalent besteht keine wiederkehrende Prüfpflicht.

Warum dasselbe Gewicht sehr unterschiedlich ist

Weil der GWP-Wert so stark schwankt, führt dieselbe Füllmenge zu völlig anderen Pflichten. Drei Beispiele mit jeweils rund gerechnet:

  • R404A (GWP 3922): schon ab ca. 1,3 kg jährlich prüfpflichtig.
  • R410A (GWP 2088): ab ca. 2,4 kg jährlich.
  • R32 (GWP 675): erst ab ca. 7,4 kg jährlich.

Den exakten Wert für Ihr Kältemittel ermitteln Sie mit dem Prüffrist-Rechner – oder direkt auf der Seite zu R410A, R32 oder R290.

Für alle Anlagen automatisch: Im digitalen F-Gas-Logbuch rechnet sich das Intervall je Anlage selbst – Sie werden vor jeder Frist erinnert.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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